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        Allgemeine 
        Geschäftsbedingungen | 
        
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    Allgemeine Geschäftsbedingungen 
Allgemeine 
Geschäftsbedingungen 
Widerrufsbelehrung (Dem 
Verbraucher steht bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht zu.)  
 
Widerrufsrecht 
 
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen 
in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor 
Fristablauf überlassen wird - auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die 
Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang 
der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren 
nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer 
Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 
EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit 
Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige 
Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:  
 
Electricon GmbH, Billstraße 199, 20539 Hamburg, Tel.
+49 15221639440,  
E-Mail: info@electricon.eu  
 
Widerrufsfolgen 
 
Widerrufsfolgen  
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen 
zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. 
Können Sie uns die empfangene 
Leistung sowie Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht 
oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, 
müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache 
und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die 
Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache 
zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der 
Funktionsweise hinausgeht. Unter „Prüfung der Eigenschaften und der 
Funktionsweise“ versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, 
wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Paketversandfähige Sachen 
sind auf unsere Kosten und Gefahr zurückzusenden. Sie haben die regelmäßigen 
Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten 
entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 
Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum 
Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich 
vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie 
kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. 
Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen 
erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer 
Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.  
 
Ende der Widerrufsbelehrung 
 
 
Kosten der Rücksendung im Falle eines Widerrufs 
 
Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte 
Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache 
einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis 
der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine 
vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die 
Rücksendung für Sie kostenfrei. 
 
 
Ausschluss des Widerrufs 
 
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen 
- zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder 
eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund 
ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell 
verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten würde, 
- zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen (z.B. CDs und DVDs) oder von 
Software, sofern die gelieferten Datenträger von Ihnen entsiegelt worden sind. 
- zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten, es sei denn, 
dass der Verbraucher seine Vertragserklärung telefonisch abgegeben hat. 
 
Wenn Sie Unternehmer im Sinne des § 14 Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sind und 
bei Abschluss des Vertrags in Ausübung Ihrer gewerblichen oder selbständigen 
Tätigkeit handeln, besteht das Widerrufsrecht nicht. 
Die nachfolgenden 
allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur für Unternhemer im Sinne des §14 
BGB. 
Allgemeine 
Verkaufsbedingungen (AVB) bei B2B   
   
      
§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich  
(1) Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen (AVB) von der Electricon 
GmbH (nachfolgend „Electricon“) gelten für alle Geschäftsbeziehungen mit 
Electricon’s Kunden (nachfolgend: „Käufer“). Die AVB gelten nur, wenn der Käufer 
Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein 
öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. 
(2) Die AVB gelten insbesondere für Verträge über den Verkauf und/oder die 
Lieferung beweglicher Sachen (im Folgenden auch: „Ware“), ohne Rücksicht darauf, 
ob Electricon die Ware selbst herstellt oder bei Zulieferern einkauft (§§ 433, 
651 BGB). Die AVB gelten in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung auch 
für künftige Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen 
mit demselben Käufer, ohne dass Electricon in jedem Einzelfall wieder auf sie 
hinweisen müssten.  
(3) Electricon’s AVB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder 
ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nur dann und 
insoweit Vertragsbestandteil, als Electricon ihrer Geltung ausdrücklich 
zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise 
auch dann, wenn Electricon in Kenntnis der AGB des Käufers die Lieferung an ihn 
vorbehaltlos ausführt.  
(4) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer 
(einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall 
Vorrang vor diesen AVB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein 
schriftlicher Vertrag bzw. Electricon’s schriftliche Bestätigung maßgebend. 
(5) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom 
Käufer Electricon gegenüber abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, 
Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der 
Schriftform.  
(6) Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende 
Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen 
Vorschriften, soweit sie in diesen AVB nicht unmittelbar abgeändert oder 
ausdrücklich ausgeschlossen werden.  
    
 § 2 Vertragsschluss 
(1) Electricon’s Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, 
wenn Electricon dem Käufer Kataloge, technische Dokumentationen, sonstige 
Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen 
hat, an denen Electricon sich Eigentums- und Urheberrechte vorbehält 
(2) Die Bestellung der Ware durch den Käufer gilt als verbindliches 
Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, ist 
Electricon berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 7 Tagen nach seinem 
Zugang bei Electricon anzunehmen.  
(3) Die Annahme kann entweder schriftlich (z.B. durch Auftragsbestätigung) oder 
durch Auslieferung der Ware an den Käufer erklärt werden.  
      
§ 3 Lieferfrist und 
Lieferverzug 
(1) Die Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. von Electricon bei Annahme 
der Bestellung angegeben. Sofern dies nicht der Fall ist, beträgt die 
Lieferfrist ca. 2 Wochen ab Vertragsschluss.  
(2) Sofern Electricon verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die Electricon 
nicht zu vertreten hat, nicht einhalten kann (Nichtverfügbarkeit der Leistung), 
wird Electricon den Käufer hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig 
die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch 
innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, ist Electricon berechtigt, ganz 
oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung 
des Käufers wird Electricon unverzüglich erstatten. Als Fall der 
Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht 
rechtzeitige Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer, wenn Electricon ein 
kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat. Electricon’s gesetzliche 
Rücktritts- und Kündigungsrechte sowie die gesetzlichen Vorschriften über die 
Abwicklung des Vertrags bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z.B. 
Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung) bleiben 
unberührt. Unberührt bleiben auch die Rücktritts- und Kündigungsrechte des 
Käufers gem. § 8 dieser AVB. 
(3) Der Eintritt Electricon’s Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen 
Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Käufer erforderlich. 
Gerät Electricon in Lieferverzug, so kann der Käufer pauschalierten Ersatz 
seines Verzugsschadens verlangen. Die Schadenspauschale beträgt für jede 
vollendete Kalenderwoche des Verzugs 0,5% des Nettopreises (Lieferwert), 
insgesamt jedoch höchstens 5% des Lieferwerts der verspätet gelieferten Ware. 
Electricon bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Käufer gar kein Schaden 
oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden 
ist.  
      
§ 4 Lieferung, 
Gefahrübergang, Abnahme, Annahmeverzug 
(1) Die Lieferung erfolgt ab Lager, wo auch der Erfüllungsort ist. Auf Verlangen 
und Kosten des Käufers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt 
(Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, ist Electricon 
berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, 
Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen.  
(2) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der 
Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Käufer über. Beim Versendungskauf 
geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen 
Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung 
der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der 
Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Der Übergabe steht es gleich, 
wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.  
(3) Kommt der Käufer in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung 
oder verzögert sich Electricon’s  Lieferung aus anderen, vom Käufer zu 
vertretenden Gründen, so ist Electricon berechtigt, wahlweise auf Abnahme zu 
bestehen oder 15% des Kaufpreises als pauschalen Schaden- und Aufwendungsersatz 
zuzüglich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen. Hierfür berechnet 
Electricon eine pauschale Entschädigung i.H.v. 2,00 EUR pro Kalendertag und 
Palettenstellplatz, beginnend mit der Lieferfrist bzw. – mangels einer 
Lieferfrist – mit der Mitteilung der Versandbereitschaft der Ware. 
(4) Der Nachweis eines höheren Schadens und Electricon’s gesetzlichen Ansprüche 
(insbesondere Ersatz von Mehraufwendungen, angemessene Entschädigung, Kündigung) 
bleiben unberührt; die Pauschale ist aber auf weitergehende Geldansprüche 
anzurechnen. Dem Käufer bleibt der Nachweis gestattet, dass Electricon überhaupt 
kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale 
entstanden ist.  
      
§ 5 Preise und 
Zahlungsbedingungen 
(1) Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten Electricon’s 
jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise, und zwar ab Lager, 
zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.  
(2) Preiserhöhungen nach Vertragsabschluss, die auf Wechselkursschwankungen, 
Lohnsteigerungen, Werkstoffverteuerungen oder sonst auf einem unkalkulierbaren 
und nicht vom Veräußerer vorhersehbaren Umstand beruhen, können an den Käufer 
weitergegeben werden. (3) Beim Versendungskauf (§ 4 Abs. 1) trägt der Käufer die 
Transportkosten ab Lager und die Kosten einer ggf. vom Käufer gewünschten 
Transportversicherung. Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche 
Abgaben trägt der Käufer. Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach 
Maßgabe der Verpackungsverordnung nimmt Electricon nicht zurück, sie werden 
Eigentum des Käufers; ausgenommen sind tauschfähige Euro-Paletten. 
(4) Der Kaufpreis ist fällig gemäß Auftagsbestätigung oder Rechnung zu zahlen, 
spätestens  innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsstellung und Lieferung der Ware.  
(5) Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Käufer in Verzug. Der 
Kaufpreis ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen 
Verzugszinssatz zu verzinsen. Electricon behält sich die Geltendmachung eines 
weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt Electricon’s 
Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt. 
(6) Dem Käufer stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, 
als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Bei Mängeln 
der Lieferung bleibt § 7 Abs. 6 unberührt.  
(7) Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar, dass Electricon’s  Anspruch auf 
den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet ist (z.B. 
durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), so ist Electricon nach 
den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls 
nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). 
      
§ 6 Eigentumsvorbehalt 
(1) Bis zur vollständigen Bezahlung aller Electricon’s gegenwärtigen und 
künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung 
(gesicherte Forderungen) behält Electricon sich  das Eigentum an den verkauften 
Waren vor.  
(2) Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger 
Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur 
Sicherheit übereignet werden. Der Käufer hat Electricon unverzüglich schriftlich 
zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die Electricon 
gehörende Ware erfolgt. 
(3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Nichtzahlung 
des fälligen Kaufpreises, ist Electricon berechtigt, nach den gesetzlichen 
Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Ware auf Grund des 
Eigentumsvorbehalts und des Rücktritts heraus zu verlangen. Zahlt der Käufer den 
fälligen Kaufpreis nicht, darf Electricon diese Rechte nur geltend machen, wenn 
Electricon dem Käufer zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt 
hat oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften 
entbehrlich ist. 
(4) Der Käufer ist befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im 
ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In 
diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen. 
(a) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, 
Vermischung oder Verbindung Electricon’s Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren 
vollem Wert, wobei Electricon als Hersteller gilt. Bleibt bei einer 
Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht 
bestehen, so erwirbt Electricon Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der 
verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das 
entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt 
gelieferte Ware. 
(b) Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden 
Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe 
Electricon’s etwaigen Miteigentumsanteils gemäß vorstehendem Absatz zur 
Sicherheit an Electricon ab. Electricon nimmt die Abtretung an. Die in Abs. 2 
genannten Pflichten des Käufers gelten auch in Ansehung der abgetretenen 
Forderungen. 
(c) Zur Einziehung der Forderung bleibt der Käufer neben Electricon ermächtigt. 
Electricon verpflichtet sich, die Forderung nicht einzuziehen, solange der 
Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen Electricon gegenüber nachkommt, nicht in 
Zahlungsverzug gerät, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens 
gestellt ist und kein sonstiger Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt. Ist 
dies aber der Fall, so kann Electricon verlangen, dass der Käufer Electricon die 
abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug 
erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den 
Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. 
(d) Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten Electricon’s Forderungen 
um mehr als 10%, wird Electricon auf Verlangen des Käufers Sicherheiten nach 
Electricon’s Wahl freigeben. 
      
§ 7 Mängelansprüche des 
Käufers 
(1) Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich 
Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter 
Montageanleitung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit 
individualvertraglich nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt 
bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der Ware an einen 
Verbraucher (Lieferantenregress gem. §§ 478, 479 BGB).  
(2) Grundlage Electricon’s Mängelhaftung ist vor allem die über die 
Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Als Vereinbarung über die 
Beschaffenheit der Ware gelten die als solche bezeichneten Produktbeschreibungen 
(auch des Herstellers), die dem Käufer vor seiner Bestellung überlassen oder in 
gleicher Weise wie diese AGB in den Vertrag einbezogen wurden.  
(3) Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen 
Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht (§ 434 Abs. 1 S 2 und 
3 BGB). Für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstiger Dritter (z.B. 
Werbeaussagen) übernimmt Electricon jedoch keine Haftung.  
(4) Die Mängelansprüche des Käufers setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen 
Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Zeigt sich 
bei der Untersuchung oder später ein Mangel, so ist Electricon hiervon 
unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. Als unverzüglich gilt die Anzeige, 
wenn sie innerhalb von 5 Tagen erfolgt, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige 
Absendung der Anzeige genügt. Unabhängig von dieser Untersuchungs- und 
Rügepflicht hat der Käufer offensichtliche Mängel (einschließlich Falsch- und 
Minderlieferung) innerhalb von zwei Wochen ab Lieferung schriftlich anzuzeigen, 
wobei auch hier zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. 
Versäumt der Käufer die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist 
Electricon’s Haftung für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen. 
 (5) Ist die gelieferte Sache mangelhaft, ist Electricon berechtigt, die 
geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Käufer den fälligen 
Kaufpreis bezahlt. Der Käufer ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum 
Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.  
(6) Der Käufer hat Electricon die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche 
Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu 
Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat der Käufer die 
mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften an Electricon 
zurückzugeben. 
(7) Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, 
insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, trägt Electricon, 
wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Stellt sich jedoch ein 
Mangelbeseitigungsanspruch des Käufers als unberechtigt heraus, kann Electricon 
die hieraus entstandenen Kosten vom Käufer ersetzt 
verlangen.                                                
(8) Eine mit dem Auftraggeber vereinbarte Lieferung gebrauchter Gegenstände 
erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Vom Handel oder Verbraucher 
retournierte Ware (sog. B- oder Retourenware) gilt als gebrauchte Ware. 
      
§ 8 Sonstige Haftung 
(1) Soweit sich aus diesen AVB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen 
nichts anderes ergibt, haftet Electricon bei einer Verletzung von vertraglichen 
und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen 
Vorschriften.  
(2) Auf Schadensersatz haftet Electricon – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei 
Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet 
Electricon nur  
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,  
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht 
(Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags 
überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner 
regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist  Electricon’s 
Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden 
Schadens begrenzt.  
(3) Die sich aus Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit 
Electricon einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die 
Beschaffenheit der Ware übernommen hat  Das gleiche gilt für Ansprüche des 
Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz. 
(4) Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der 
Käufer nur zurücktreten oder kündigen, wenn Electricon die Pflichtverletzung zu 
vertreten hat. Ein freies Kündigungsrecht des Käufers wird ausgeschlossen. Im 
Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen. 
      
§ 9 Verjährung 
Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist 
für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung.  
      
§ 10 Garantieausschluss 
    Vereinbaren die Parteien im Kaufvertrag den Ausschluss sämtlicher Garantie- 
und Gewährleistungsrechte, so hat der Käufer vor Weiterverkauf oder sonstiger 
Weitergabe der Waren die Garantiekarten des Herstellers zu entfernen sowie 
jegliche Kommunikations- bzw. Garantiehinweise (insbesondere die Servicehotline 
des Herstellers) auf der Verpackung oder den Begleitmaterialien unkenntlich zu 
machen. 
      
§ 11 Rechtswahl und 
Gerichtsstand 
(1) Für diese AVB und alle Rechtsbeziehungen zwischen Electricon und dem Käufer 
gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller 
internationalen und supranationalen (Vertrags-) Rechtsordnungen, insbesondere 
des UN-Kaufrechts. (2) Ist der Käufer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, 
juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches 
Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für 
alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden 
Streitigkeiten Electricon’s Geschäftssitz in Hamburg. Electricon ist jedoch auch 
berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu erheben. 
(3) Sollte sich eine der Bestimmungen dieser AVB oder des Liefervertrages als 
unwirksam erweisen, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt und 
weiterhin wirksam. 
(4) Soweit der Vertrag oder diese allgemeinen AVB Regelungslücken enthalten, 
gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen 
als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen 
Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser AVB vereinbart hätten, wenn sie 
die Regelungslücke gekannt hätten. 
Electricon GmbH, Geschäftsführer: Belal Shida, 
Billstraße 199, D-20539 Hamburg, E-Mail: 
info@electricon.eu 
 
 
  
    
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